SR 812.121) bereits in Rechtskraft erwachsen. Diese rechtskräftigen Schuldsprüche sind im Berufungsverfahren insofern noch relevant, als dass sie Indizien für die zu überprüfenden Anklagepunkte liefern und/oder Abgrenzungsprobleme bestehen. Im Übrigen sind die rechtskräftigen Sachverhalte für die Strafzumessung von Bedeutung. Es wird vorliegend darauf verzichtet, die rechtskräftigen Sachverhalte eingehend darzule-