Da es bei ungenügender Anklage an einer Prozessvoraussetzung fehlt, ist ein Freispruch keine mögliche Rechtsfolge einer Verletzung des Anklagegrundsatzes (Beschluss der 1. Strafkammer SK 16 236 vom 17. August 2017 E. III.3.). 7.2 Prüfung im vorliegenden Fall Betreffend A.________ hatte die Vorinstanz im Anklagepunkt Ziffer. A.1.1.1. (Urteilsdispositiv Ziffer A.III.1.) eine Verletzung des Anklagegrundsatzes festgestellt und einen Freispruch ausgefällt. Die Staatsanwaltschaft machte in diesem Punkt im Berufungsverfahren geltend, dass keine Verletzung des Anklagegrundsatzes vorliege, während die Verteidigung von A.______