6. Beschwer der Staatsanwaltschaft Die Verteidigung des Beschuldigten C.________ beantragte, auf die Berufung der Staatsanwaltschaft betreffend den Schuldspruch gemäss Ziffer 1.9. des Dispositivs bzw. Ziffer 1.11. der Anklageschrift sei mangels Beschwer nicht einzutreten. Gemäss Art. 381 Abs. 1 StPO kann die Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel zu Gunsten oder zu Ungunsten der beschuldigten oder verurteilten Person ergreifen. Mit dieser Bestimmung wird die Staatsanwaltschaft vom Erfordernis der Beschwer befreit (ZIEGLER/KELLER, in: Basler Kommentar StPO/JStPO, 2. Aufl. 2014, N. 2 zur Art. 381 StPO). Staatsanwältin G.___