zu verurteilen 1. zu einer Freiheitsstrafe von 51 Monaten unter Anrechnung der vorläufigen Festnahme vom 10. März 2015 bis 11. März 2015 (2 Tage), der Untersuchungshaft vom 07. April 2015 bis 16. November 2015 (224 Tage) sowie vom 26. Januar 2016 bis 16. August 2017 (569 Tage), insgesamt 795 Tage; 2. zu einer Busse in der Höhe von CHF 900.00; bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 9 Tagen; und im Weiteren sei zu verfügen Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei gerichtlich zu bestimmen.