2. zu einer Geldstrafe von 106 Tagessätzen zu CHF 30.00, bedingt, Probezeit 2 Jahre; 3. zu einer Verbindungsbusse von CHF 2'700.00, Ersatzfreiheitsstrafe 21 Tage; 4. zu einer Busse von CHF 2'000.00, Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage; 5. zur Bezahlung der auf ihn entfallenden erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr von CHF 1'000.00 gemäss Art. 21 VKD).