der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach, teilweise gemeinsam mit C.________, F.________, Y.________ und N.________ begangen, indem er im Wissen darum, dass die nachfolgend aufgeführten Tathandlungen mittelbar oder unmittelbar die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen können, sowie in der Absicht, nach Art eines Berufes Einkünfte zu erwirtschaften und dadurch einen erheblichen Gewinn (über CHF 100'000.00) bzw. einen grossen Umsatz (CHF 180'000.00 übersteigend) erzielte, im Zeitraum vom 17. Januar 2014 (Entlassung aus