A. A.________ I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 25. Januar 2018 bezüglich der nicht angefochtenen Punkte bezüglich A.________ in Rechtskraft erwachsen ist. ll. A.________ sei zusätzlich zu den rechtskräftigen Schuldsprüchen schuldig zu erklären: