_ form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 6206 f.). Die Berufung wurde beschränkt auf die Schuldsprüche gemäss Ziffer C.1.1., 1.1.4., 1.1.5., 2.1. des Urteilsdispositivs sowie die Bemessung der Strafe und die Kosten- und Entschädigungsfolgen. Mit Eingaben vom 5. Juni 2018 zogen Fürsprecher E.________ (pag. 6223) und Staatsanwältin G.________ (pag. 6225 f.) in Bezug auf F.________ die Berufung zurück. In der Folge wurde mit Beschluss vom 12. Juni 2018 (pag. 6234 ff.) das Verfahren betreffend F.___