Mit Verfügung vom 24. April 2018 betraute die Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwältin G.________ mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben im oberinstanzlichen Verfahren (pag. 6191 f.). Am 7. Mai 2018 reichte diese form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 6197 ff.). Darin wurde die Berufung beschränkt in Bezug auf a) A.________: auf den Freispruch gemäss Urteilsdispositiv Ziffer A.III.1. inkl. dazugehörige Kosten- und Entschädigungsrege-