Die vorläufige Festnahme und Untersuchungshaft von 792 Tagen wird an diese Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird festgestellt, dass die Strafe am 06.06.2017 angetreten worden ist. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 3. Zu den auf die Schuldsprüche entfallend en anteilmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 37‘876.00 und Auslagen von CHF 13‘447.35, insgesamt bestimmt auf CHF 51‘323.35 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung).