9. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten ist nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). B. Betreffend C.________ I. Das Strafverfahren gegen C.________ wegen 1. Widerhandlungen gegen das Fernmeldegesetz, angeblich begangen von Herbst 2014 bis am 07.04.2015 in Bern durch Besitz eines Störsenders (AKS Ziff. 5.),