Die vorläufige Festnahme und Untersuchungshaft von 793 Tagen wird an diese Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird festgestellt, dass die Strafe vom 16.11.2015 bis am 17.01.2016, vom 20.01. bis 25.01.2016 und ab 17.08.2017 vorzeitig angetreten wurde. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 900.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 9 Tage festgesetzt.