Gemäss den Experten-Beurteilungen ist die «Stemmbogenposition» somit nicht nur für Anfänger geeignet, sondern auch als Fahrtechnik anerkannt. Den Experten-Beurteilungen anzufügen bleibt lediglich, dass sich die gewählte «Stemmbogenposition» vorliegend bereits bei der Abfahrt vor dem Unfall und auch bei den Abfahrten im Jahr zuvor jeweils bewährt und dem Privatkläger die Sicherheit gegeben hatte, um die steileren Abschnitte der Abfahrt zu meistern. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern der Beschuldigte durch die gewählte «Stemmbogenposition» ein unerlaubtes Risiko geschaffen bzw. gegen irgendeine Sorgfaltspflicht verstossen hat.