Die Kammer stellt daher auf die beiden Experten-Beurteilungen ab. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wurde schliesslich E.________ als Zeuge einvernommen. Er gab an, die in Frage stehende «Stemmbogenposition» sei eine anwendbare Methode. Ob es gerade so ausgebildet werde, müsse man einen Experten fragen. Er sei eher der Praktiker und könne sich vorstellen, dass er es auch so gemacht hätte (pag. 338 Z. 43 ff.). Aus allen Beurteilungen geht klar hervor, dass die «Stemmbogenposition» nicht nur generell eine bewährte und anerkannte Methode darstellt, die auch von anderen Skilehrern angewandt wird, sondern auch im konkreten Fall zweckmässig war, um