Hilfestellungen seien nicht Inhalt von J+S Grundkursen. Es gebe auch keine richtige oder falsche Hilfestellung, sondern es komme immer auf die aktuelle Situation an. Der Beschuldigte hätte den Privatkläger jedenfalls nicht die Ski ausziehen und zu Fuss gehen lassen müssen. Ski würden grundsätzlich nicht ausgezogen. Er habe den Privatkläger auch nicht abrutschen lassen oder ein Seil oder eine Stange verwenden müssen. Es seien verschiedene Varianten möglich, auch die vom Beschuldigten gewählte «Stemmbogenposition».