Es handle sich um eine von diversen Hilfestellungen, die je nach den situativen Rahmenbedingungen und den Präferenzen des Unterrichteten angewandt würden. Der Beschuldigte habe sich während der «Stemmbogenposition» – einer bekannten, bisher praktizierten Methode – mit dem Privatkläger im grünen Bereich gemäss bfu- Safety-Card befunden. Der Beschuldigte sei kein unkalkulierbares, nicht verantwortbares Risiko eingegangen. Gemäss Beurteilung von H.________ vom 23. Dezember 2016 (pag. 236 ff.), habe der Beschuldigte mit der gewählten Hilfestellung («Stemmbogenposition») nicht gegen Richtlinien oder Empfehlungen von J+S verstossen. Hilfestellungen seien nicht Inhalt von J+S Grundkursen.