228 ff.) sei die «Stemmbogenposition» eine Variante von verschiedenen möglichen Hilfeleistungen und verstosse nicht gegen Richtlinien oder Empfehlungen von J+S. Zudem sei im vorliegenden Fall die eins-zu-eins-Betreuung optimal gewesen. Im J+S Grundkurs würden zudem Hilfestellungen für Anfänger bei Unsicherheit/Ängstlichkeit nicht spezifisch angeschaut. Es würden lediglich exemplarisch verschiedene Aufbaureihen und die dazugehörigen Hilfestellungen erklärt, instruiert und geübt. Jedenfalls habe der Beschuldigte unter den gegebenen Umständen den Privatkläger nicht die Ski ausziehen und zu Fuss gehen lassen müssen.