Das gleiche gilt für entsprechende allgemein anerkannte Verhaltensregeln, auch wenn diese von einem privaten oder halböffentlichen Verband erlassen wurden und keine Rechtsnormen darstellen. Dies ist für den Bereich des Skisports von der Rechtsprechung für die an Skifahrer gerichteten Verhaltensregeln der Fédération Internationale de Ski (FIS- Regeln) und in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht von Skipisten für die Richtlinien der Schweizerischen Kommission für Unfallverhütung auf Skiabfahrten (SKUS) bejaht worden.