8 12. Sorgfaltspflichtverletzung Des Weiteren ist zu prüfen, ob der Beschuldigte eine Sorgfaltspflichtverletzung begangen, d.h. ein unerlaubtes Risiko geschaffen hat, welches den Unfall in vorhersehbarer und vermeidbarer Weise herbeiführte. Das Mass der im Einzelfall zu beachtenden Sorgfalt richtet sich, wo besondere, der Unfallverhütung und der Sicherheit dienende Normen ein bestimmtes Verhalten gebieten, in erster Linie nach diesen Vorschriften.