– 13 ebenfalls nicht so schlecht, wie sie der Privatkläger darzustellen versucht (pag. 435 Rz. 13). Auch E.________ gab an, die Sicht sei bei seinem Eintreffen – trotz leichten Schneefalls – «ok» gewesen (pag. 339 Z. 10 f.) und F.________ beschrieb sie als «nicht schlecht» (pag. 39 Z. 51). Die behauptete Höhenangst des Privatklägers (pag. 435 Rz. 14) findet ebenfalls keine Stütze in den Akten. Zwar verwendete der Beschuldigte in seiner Ersteinvernahme einmal den Ausdruck «Höhenangst» (pag. 21 Frage 13).