46 und Rz. 49). Der Beschuldigte bestreitet nicht, dass er beim Einbiegen in den Weg Richtung Bidmi um ca. 15:15 Uhr ein Rumpeln respektive eine kleine Erschütterung verspürte und in der Folge seine Ski nicht mehr kontrollieren konnte. Es gelang ihm nicht, auf dem Weg zu bleiben und die beiden Skifahrer fuhren über den Wegrand hinaus in eine vier Meter neben respektive unterhalb dem Pistenrand stehende Rottanne (pag. 18 Frage 3; pag. 20 Frage 7; pag. 31 Z. 201 ff.; pag. 32 Z. 223 ff.; pag. 469 Rz. 38; pag. 336 Z. 28 ff.; pag. 471 f. Rz. 51).