464 Rz. 18). Weiter anerkennt der Beschuldigte, am ersten Tag des Skilagers mit dem Privatkläger zuerst den Anfängerlift Bidmi befahren zu haben, wobei der Privatkläger die Abfahrten auf dem Übungsgelände problemlos meisterte. Danach befuhren die beiden die blaue Piste Nr. 14 von der Mägisalp Richtung Bidmi (pag. 19 Frage 7; pag. 30 Z. 142 f.; pag. 466 Rz. 26). Wie bei der vorhergehenden Abfahrt bekundete der Privatkläger Mühe mit den steileren Abschnitten. Insbesondere traute er sich nicht so recht, einen Bogen zu fahren (pag. 19 Frage 7; pag. 29 Z. 105 ff.; pag. 30 Z. 149 ff.; pag. 31 Z. 177 f.; pag. 466 Rz. 29).