4). Die dem Beschuldigten vorgeworfene Sorgfaltspflichtverletzung besteht gemäss Strafbefehl vom 13. Juli 2016 darin, dass er den Privatkläger veranlasst habe, in der «Stemmbogenposition» zu fahren, obwohl diese für Anfänger ungeeignet sei und keine anerkannte Fahrtechnik darstelle. Da in dieser Position die Ski schlecht zu kontrollieren seien und auch verkanten könnten, sei es vorhersehbar, dass das Fahren in der «Stemmbogenposition» zu einem Sturz mit erheblichen Verletzungen führen könne. Der Beschuldigte hätte den Sturz vermeiden können, indem er mit dem Privatkläger nicht in der «Stemmbogenposition» gefahren wäre, sondern die-