Die Pistenverhältnisse waren «weich». Beide Skiausrüstungen waren gut und funktionsfähig und es konnten keine Mängel festgestellt werden. Bei der Unfallstelle handelt es sich um eine blaue = leichte Piste. Blaue Pisten dürfen 25 % Längs- und Quergefälle nicht übersteigen, mit Ausnahme kurzer Teilstücke in offenem Gelände. Die blaue Piste Nr. 14 war korrekt mit blauen Markierungspfosten markiert. Die Kreuzung war klar signalisiert (pag. 4).