Es gelang dem Beschuldigten nicht, auf dem Weg zu bleiben und die beiden Skifahrer fuhren über den Wegrand hinaus in eine vier Meter neben respektive unterhalb dem Pistenrand stehende Rottanne. Dabei erlitt der Privatkläger ein schweres Schädelhirntrauma mit einem persistierenden komatösen Zustandsbild sowie mehrere Frakturen. Dem Polizeirapport vom 15. Mai 2015 lässt sich entnehmen, dass die Unfallbeteiligten anschliessend mit der REGA in die Spitäler in Bern (Privatkläger) und Luzern (Beschuldigter) gebracht wurden. Zum Unfallzeitpunkt herrschte leichter Schneefall. Zudem war es windig. Die Pistenverhältnisse waren «weich».