7. Anklagesachverhalt Gemäss Strafbefehl vom 13. Juli 2016 wird dem Beschuldigen folgender Sachverhalt vorgeworfen (vgl. pag. 167): Der Beschuldigte betreute am 2. März 2015 als Leiter in einem Skilager den 15- jährigen Privatkläger, welcher im Jahr zuvor mit dem Skifahren begonnen hatte und Anfänger war. Am ersten Tag des Skilagers fuhr der Beschuldigte mit seinem Schüler zuerst den Anfängerlift Bidmi, wobei der Privatkläger die Abfahrten auf dem Übungsgelände problemlos meisterte. Danach fuhren sie die blaue Piste 14 von der Mägisalp Richtung Bidmi.