was diese mit Eingabe vom 8. April 2019 (Rechtsanwalt B.________, pag. 537 f.) bzw. 23. April 2019 (Rechtsanwalt D.________, pag. 540 ff.) taten. 4. Anträge der Parteien Der Privatkläger beantragt zusammengefasst, das vorinstanzliche Urteil sei aufzuheben und der Beschuldigte sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig zu sprechen. Eventualiter sei die Anklageschrift zur Präzisierung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen (pag. 431). Der Beschuldigte beantragt die Abweisung der Berufung des Privatklägers unter Kosten- und Entschädigungsfolge (pag. 461).