1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 22. November 2017 sprach das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) frei vom Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung z.N. von C.________ (nachfolgend: Privatkläger), unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 15‘498.00 an den Beschuldigten sowie unter Auferlegung der Verfahrenskosten von CHF 3‘050.00 an den Kanton Bern (Ziff. I des erstinstanzlichen Urteildispositivs). Sodann legte die Vorinstanz in Ziff.