2. Fürsprecher B.________ wird aufgefordert, der Kammer innert 10 Tagen ab Zustellung dieses Urteils die Honorarnote für seine Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren zukommen zu lassen. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, vertreten durch Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern Mitzuteilen: - der Vorinstanz - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, Abteilung Administrative Verkehrssicherheit (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)