23 verurteilt: 1. zu einer Übertretungsbusse von CHF 550.00, unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung; 2. zur Bezahlung von 1/2 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'300.00, ausmachend CHF 1'150.00; 3. zur Bezahlung von 1/2 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'000.00, ausmachend CHF 1'000.00. III. Weiter wird verfügt: