1. der einfachen Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs (unvorsichtiges Rückwärtsfahren und dadurch Verursachen eines Parkschadens) sowie durch Parkieren auf einem nicht für die betreffende Fahrzeugart bestimmten Parkfeld am 17. November 2016 in Bern, Münstergasse 63; 2. des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall mit Sachschaden begangen am 17. November 2016 in Bern, Münstergasse 63; und in Anwendung der Artikel 47, 49 Abs. 1, 103, 106 StGB 27 Abs. 1, 31 Abs. 1, 51 Abs. 1 und 3, 90 Abs. 1, 92 Abs. 1 SVG Art. 56 Abs. 1 VRV Art. 79 Abs. 1 1bis und 1ter SSV