unter Tragung von 1/2 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'300.00 durch den Kanton Bern, belaufend auf CHF 1'150.00; unter Tragung von 1/2 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'000.00 durch den Kanton Bern, belaufend auf CHF 1'000; unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 3'598.55 (inkl. Auslagen und MWST) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor erster Instanz; unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor oberer Instanz (wird mit separatem Beschluss festgesetzt). II. A.________ wird schuldig erklärt: