21. Täterkomponenten Betreffend die Täterkomponenten verwies die Vorinstanz für die vorliegend zu beurteilenden Übertretungen auf ihre Ausführungen im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Vereitelns von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (pag. 146 f., S. 25 f. der Urteilsbegründung). Dabei ging sie von einer eher hohen Strafempfindlichkeit aus, zumal der Beschuldigte möglicherweise mit einer Administrativmassnahme rechnen müsse, was angesichts seines Alters nicht mehr ganz einfach sein könnte.