Aus diesen Gründen erachtet es die Kammer als angemessen, die Einsatzstrafe um CHF 100.00 zu erhöhen. 20.2 Einfache Verkehrsregelverletzung durch Parkieren auf einem nicht für diese Fahrzeugart bestimmten Parkfeld Für die einfache Verkehrsregelverletzung, begangen durch das Falschparkieren, sprach die Vorinstanz eine Busse von CHF 60.00 als Teil der gesamten Übertretungsbusse von CHF 660.00 aus. Die Vorinstanz scheint diese (Teil-)Busse als Ordnungsbusse zu qualifizieren und verweist darauf, dass gemäss Art. 1 Abs. 3