Aus der Bemerkung im Unfallaufnahmeprotokoll geht ebenfalls hervor, dass der Beschuldigte keine Kollision bemerkt haben will. Dazu hat der Beschuldigte laut polizeilichen Angaben zuerst gesagt und dann bestritten, dass «es durchaus möglich sei, dass er den Schaden verursacht habe», er aber – wiederum – vor Ort nichts bemerkt habe. Die strittige Bemerkung ist somit primär für die Frage relevant, ob die vorgeworfene Streifkollision stattgefunden hat, nicht aber für die Frage, ob der Beschuldigte sie wahrgenommen hat. Auch die Vorinstanz würdigte die Bemerkung in diesem Zusammenhang (pag.