Angesichts der letzten Aussage geht die Kritik der Verteidigung, dass der Beschuldigte nicht gesagt habe, vorne habe sich kein Fahrzeug befunden, sondern lediglich, er habe ein solches Fahrzeug nicht bewusst wahrgenommen, ins Leere. Zudem hält das polizeiliche Unfallaufnahmeprotokoll Folgendes fest (pag. 9): [Der Beschuldigte] wurde anschliessend durch die Patrouille zu Hause aufgesucht. Er gab an, nichts von einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug bemerkt zu haben. Darauf begutachteten wir zusammen mit Herrn A.________ die Beschädigung am Fahrzeug. [Der Beschuldigte] gab an, dass es durchaus möglich sei, dass er den Schaden verursacht habe, er jedoch vor Ort nichts bemerkt habe.