Anlässlich der Hauptverhandlung bestätigte der Beschuldigte diese Aussagen (pag. 62 f.): Ja, ich weiss noch was ich gesagt habe und kann dies heute noch bestätigten. Es war mir nicht bewusst, das dort ein Auto gestanden hat. […] Ich kann mich schlicht nicht daran erinnern. Ich würde behaupten, dass kein Auto dort stand. Ich habe rückwärts eingeparkt.