Darüber hinaus bestätigt der Sachverständige, dass es sich um weisse Aufriebspuren der Klarlackschicht handeln könnte, die mit einer Wagenwäsche abgespült werden können (pag. 89). Damit stützt der Gutachter zumindest in Teilen die Aussage des Beschuldigten (pag. 63), wonach die Spuren an seinem Fahrzeug nach einer Wäsche grösstenteils verschwunden seien. Gründe, weshalb die Art und Abwaschbarkeit der weissen Spuren gegen die Hypothese der beschrieben Streifkollision sprechen, wurden aber weder dargelegt noch sind sie ersichtlich. Sie bleiben ohne Einfluss auf die roten und schwarzen Farbspuren.