_ wertet die Kammer als glaubhaft, da sie vorliegend keinen erkennbaren Anlass hat, falsche und ihren Ex-Partner belastende Aussagen zu machen. Entgegen der Verteidigung kann sie sehr wohl zur Beurteilung des Sachverhalts beitragen, nämlich durch ihre (von der Vorinstanz entsprechend gewürdigte) Schilderung, dass sie die vom Beschuldigten ausgewählte Parklücke als eng bzw. zu eng beurteilte, und dass sie den Beschuldigten habe motivieren wollen, weiter unten in der Gasse zu parkieren (pag. 68 f.). Die von F.____