183). Das UTD-Gutachten im Besonderen weist der Beschuldigte als oberflächlich, widersprüchlich und einseitig zurück. Schwarze Lackspuren an der rechten Stossstangenecke des roten C.________ (Automarke) seien auf den Fotos nicht ersichtlich. Das Abstellen auf die leicht vertieft angeordnete Schlussleuchte sei eine reine Hypothese. Zu den sichtbaren weissen Spuren bringt die Verteidigung vor, dass der Sachverständige diese selbst einer Streifkollision mit einer weissen Mauer zu-