10. Vorbringen der Verteidigung 10.1 Zur Würdigung der Aussagen des Beschuldigten und der Zeugen Der Beschuldigte macht geltend, dass er seine Täterschaft von Anfang an klar bestritten habe und dabei ohne Widersprüche geblieben sei. Er verweist auf seine von der Polizei protokollierte und von ihm unterzeichnete Aussage («Dass ich vorne bei Einparken ein anderes Auto beschädigt habe, habe ich nicht bemerkt. Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass vor meinem Auto ein anderes Fahrzeug stand.») (pag. 181). In Bezug auf die Frage, ob der Beschuldigte eine Streifkollision mit dem schwarzen E.___