Die Vorinstanz schätzt das UTD-Gutachten als widerspruchsfrei und neutral ein. Die getroffenen Feststellungen seien gut erläutert und mit zusätzlichem Fotomaterial nachvollziehbar belegt. Gemäss Vorinstanz bestätigt der Bericht ihren über die gegenseitigen Farbspuren auf den beiden Fahrzeugen gewonnenen Eindruck. Auch erkläre der Sachverständige des UTD auf logische, verständliche Weise, weshalb die sichtbaren Schleifspuren teilweise unterbrochen sind – nämlich aufgrund der vertieft angeordneten Schlussleuchte des schwarzen E.________ (Automarke).