(Automarke), in der Münstergasse 63 in Bern auf einer nicht für diese Fahrzeugart bestimmten Parkierungsfläche um mehr als 2, aber weniger als 4 Stunden parkiert und dabei durch unvorsichtiges Rückwärtsfahren einen Parkschaden verursacht haben (mehrfache einfache Verkehrsregelverletzung). Darauf soll er sich von der Unfallstelle entfernt haben, ohne unverzüglich den Geschädigten oder die Polizei über das Schadensereignis zu informieren (pflichtwidriges Verhalten bei Unfall mit Sachschaden).