II. 1. Herr Dr. A.________ sei dagegen freizusprechen von den Anschuldigungen a) der einfachen Verkehrsregelverletzung durch unvorsichtiges Rückwärtsfahren und dadurch Verursachen eines Parkschadens, b) des pflichtwidrigen Verhaltens nach Unfall durch Verletzung der Meldepflicht und damit c) der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, alles angeblich begangen am 17. November 2016 zwischen ca. 19:15 und ca. 22:00 Uhr an der Münstergasse 63 in Bern. 2. Die erst- und oberinstanzl[i]chen Kosten seien dem Staat resp. wem rechtens aufzuerlegen.