2. Berufung Mit Eingabe vom 9. November 2017 meldete der Beschuldigte, verteidigt durch Fürsprecher B.________, form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 118). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 11. Januar 2018 (pag. 150 f.) reichte der Beschuldigte am 1. Februar 2018 frist- und formgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 159 f.). Er focht das erstinstanzliche Urteil mit Ausnahme einer Ordnungsbusse von CHF 60.00 wegen Falschparkierens, die Teil der erstinstanzlichen Übertretungsbusse von CHF 660.00 war, vollumfänglich an (vgl. unten Ziff.