CHF 3'000.00, mit einer Probezeit von 2 Jahren und zu einer Verbindungsbusse von CHF 750.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 3 Tage. Zudem wurde er zu einer Übertretungsbusse von CHF 660.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 7 Tage, und zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 2'300.00 verurteilt (pag. 113 ff.).