__ (im Folgenden: Beschuldigter) der einfachen Verkehrsregelverletzung (mehrfach begangen, einerseits durch unvorsichtiges Rückwärtsfahren und dadurch Verursachen eines Parkschadens, andererseits durch Parkieren auf einem nicht für die betreffende Fahrzeugart bestimmten Parkfeld), des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall mit Sachschaden und der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, alles begangen am 17. November 2016 in der Münstergasse 63 in Bern, schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu je CHF 250.00, ausmachend total