1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 8. November 2017 erklärte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) A.________ (im Folgenden: Beschuldigter) der einfachen Verkehrsregelverletzung (mehrfach begangen, einerseits durch unvorsichtiges Rückwärtsfahren und dadurch Verursachen eines Parkschadens, andererseits durch Parkieren auf einem nicht für die betreffende Fahrzeugart bestimmten Parkfeld), des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall mit Sachschaden und der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, alles begangen am 17. November 2016 in der Münstergasse 63 in Bern, schuldig.