2. Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, v.d. Fürsprecher B.________ - dem Straf- und Zivilkläger v.d. Rechtsanwältin D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern Schriftlich mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG (nur Dispositiv [Auszug]; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)