1. Die A.________ zugesprochene Entschädigung für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte von total CHF 4‘364.00 wird verrechnet mit den dem Beschuldigten auferlegten Verfahrenskosten von CHF 4‘700.25. Es verbleibt ein Betrag von CHF 336.25, welcher A.________ zur Bezahlung auferlegt wird.